Kompaktwagen mit eingedrücktem Heckstoßfänger nach einem Auffahrunfall
Symbolbild

Leistung B

Haftpflichtschäden

Ein anderer hat den Unfall verursacht? Dann reguliert in der Regel dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Ein unabhängiges Gutachten hilft Ihnen, Ihre Ansprüche sachlich zu belegen.

01Erste Schritte

Nach einem unverschuldeten Unfall

Die ersten Schritte – in Ruhe und der Reihe nach.

  1. Schritt 1: Unfallstelle sichern

    Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Kümmern Sie sich um Verletzte und rufen Sie bei Bedarf Rettungsdienst und Polizei.

  2. Schritt 2: Daten festhalten

    Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie Kontaktdaten möglicher Zeugen. Fotografieren Sie Fahrzeugpositionen, Schäden und Umgebung.

  3. Schritt 3: Nichts vorschnell unterschreiben

    Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Ein Abfindungsangebot der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht sofort annehmen – und deren Gutachter nicht akzeptieren.

  4. Schritt 4: Gutachten beauftragen

    Melden Sie sich bei uns. Wir besprechen, ob ein Gutachten sinnvoll ist, und vereinbaren einen Besichtigungstermin für Ihr Fahrzeug.

02Rolle

Welche Rolle das Gutachten spielt

Aufgeräumte, dunkle Prüfhalle mit einer Limousine auf der Hebebühne
Symbolbild

Die Versicherung des Unfallgegners prüft Ihre Ansprüche – sie hat dabei auch eigene Interessen. Ein von Ihnen beauftragtes, unabhängiges Gutachten stellt dem eine sachliche, nachvollziehbare Bewertung Ihres Fahrzeugschadens gegenüber.

Es dokumentiert Schadenumfang, Reparaturkosten und eine mögliche Wertminderung und kann so als Grundlage für die Regulierung dienen.

03Kosten

Kosten und Erstattung

Unverschuldeter Unfall
Die Kosten eines erforderlichen Gutachtens zählen in der Regel zum Schaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt.
Mithaftung
Trifft Sie eine Mitschuld, werden Schaden und Gutachterkosten meist nur entsprechend der Haftungsquote ersetzt.
Bagatellschaden
Bei sehr geringen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Ob ein Gutachten erforderlich ist, klären wir vorab mit Ihnen.
Eigenes Verschulden
Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt für Ihren eigenen Fahrzeugschaden in der Regel nur eine Vollkaskoversicherung in Betracht. Die Kosten eines selbst beauftragten Gutachtens erstattet sie meist nur nach vorheriger Abstimmung – maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.

04Fragen

Fragen zu Haftpflichtschäden

Sie sind unsicher, wie es weitergeht? Rufen Sie uns an.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Bietet die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen an, sind Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Sie können einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines erforderlichen Gutachtens in der Regel zum ersatzfähigen Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt. Bei einer Mithaftung werden sie meist nur anteilig ersetzt, bei Bagatellschäden unter Umständen gar nicht. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Sollte ich zusätzlich einen Anwalt einschalten?

Bei rechtlichen Fragen – etwa zur Haftung, zu Schmerzensgeld oder wenn die Versicherung die Regulierung verzögert – kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Als Sachverständige bewerten wir den Fahrzeugschaden; eine Rechtsberatung leisten wir nicht.

05Kontakt

Unverschuldet verunfallt? Wir bewerten Ihren Schaden.

Rufen Sie an oder senden Sie eine kurze Anfrage. Wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht, und stimmen einen Termin für die Besichtigung ab.

Telefon

Anrufen: 05221 / 34510
Anschrift
Hochstraße 93, 32051 Herford
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